Im Mitgliederbereich wurde das Rundschreiben 1/2017 vom 05.01.2017 bereitgestellt.
Es informiert über die Neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA, hier speziell die Durchführungshinweise zur Überleitung für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen am 1. Januar 2017.