Urteil zum Urlaubsanspruch – Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer
Das Bundesarbeitsgericht hat mit o. g. Urteil entschieden, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar benachteilige und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters verstößt.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der altersabhängigen Staffelung des Urlaubsanspruchs dürfte massive Auswirkungen für die kommunalen Arbeitgeber haben.